Allgemeine Geschäftsbedingungen

§ 1 Geltungsbereich

(1) Die vorliegenden Geschäftsbedingungen finden Anwendung auf die zwischen Ihnen und uns, der Firma Coeo Systemhaus GmbH, abgeschlossenen Verträge, soweit nicht durch schriftliche Vereinbarung zwischen Ihnen und uns ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde. Abweichende oder entgegenstehende Bedingungen werden von uns nicht anerkannt, sofern wir diesen nicht ausdrücklich zugestimmt haben.
(2) Unser Angebot richtet sich ausschließlich an Kunden, die Unternehmer im Sinne des § 14 BGB sind. Wir können daher vor Vertragsabschluss verlangen, dass Sie uns Ihre Unternehmenseigenschaft ausreichend nachweisen, z.B. durch Angabe Ihrer UST-ID-Nr. oder durch sonstige geeignete Nachweise.
(3) Die AGBs werden jeweils durch die gültige Produktbeschreibung ergänzt.(4) Individualvereinbarungen zwischen Ihnen und uns gehen diesen AGBs jeweils im Bereich der individuell vereinbarten Vertragsbedingungen vor und werden durch unsere AGBs ergänzt.

§ 2 Vertragsabschluss

(1) Unsere Angebote sind freibleibend und unverbindlich. Nur wenn ein Angebot von uns zumindest in Textform ausdrücklich als verbindlich bezeichnet wurde, ist dieses bindend.
(2) Auf Grundlage dieses freibleibenden Angebots unsererseits können Sie einen verbindlichen Auftrag an uns erteilen. Erfolgt der Auftrag nur telefonisch, mündlich oder online, ist eine Auftragsbestätigung unsererseits in Textform für den Vertragsabschluss erforderlich.
(3) Der Vertrag kommt entweder mit Auftragsbestätigung oder mit Leistungserbringung unsererseits zustande.

§ 3 Vertragsgegenstand

(1) Die Auftragsunterlagen, insbesondere das Angebot und die AGBs sind Vertragsbestandteil. Individualabreden müssen zumindest in Textform erfolgen.
(2) Vertragsgegenstand sind die IT-Dienstleistungen, die Telekommunikationsanlagen und die von uns vertriebenen Produkte.
(3) Wir alleine entscheiden, welche Mitarbeiter den konkreten Auftrag erfüllen. Dabei können eigene bzw. freie Mitarbeiter oder andere Dienstleister zum Einsatz kommen.

§ 4 Eigentumsvorbehalt

(1) Die Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung unser Eigentum.
(2) Sie sind zur Weiterveräußerung der unter Eigentumsvorbehalt stehenden Ware im gewöhnlichen Geschäftsverkehr berechtigt. Sie dürfen die Vorbehaltsware jedoch nicht verpfänden oder sicherungshalber übereignen. In diesem Fall treten Sie jedoch in Höhe des Rechnungswertes unserer Forderung bereits jetzt alle Forderungen aus einer solchen Weiterveräußerung, gleich ob diese vor oder nach einer eventuellen Verarbeitung oder unter Eigentumsvorbehalt gelieferten Ware erfolgt, an uns ab. Wir nehmen diese Abtretung an. Unbesehen unserer Befugnis, die Forderungen selbst einzuziehen, bleiben Sie auch nach der Abtretung zum Einzug der Forderung ermächtigt. In diesem Zusammenhang verpflichten wir uns, die Forderungen nicht selbst einzuziehen, solange und soweit Sie Ihren Zahlungsverpflichtungen nachkommen, kein Antrag auf Eröffnung eines Insolvenz- oder ähnlichen Verfahrens über Ihr Vermögen gestellt ist und keine Zahlungseinstellung vorliegt. Insoweit die oben genannten Sicherheiten die zu sichernden Forderungen um mehr als 10 % übersteigen, sind wir verpflichtet, die Sicherheiten nach unserer Auswahl auf Ihr Verlangen freizugeben.

§ 5 Gewährleistung

(1) Wir gewährleisten, dass die Software oder die Hardware bzw. die Telekommunikationsanlage während der Vertragslaufzeit die in der Leistungsbeschreibung definierten Funktionen aufweisen.
(2) Soweit die gelieferte Ware mangelhaft ist, sind Sie im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen berechtigt, Nacherfüllung in Form der Mangelbeseitigung oder Lieferung einer mangelfreien Sache zu verlangen. Das Wahlrecht über die Art der Nacherfüllung steht uns zu. Bei Fehlschlagen der Nacherfüllung sind Sie berechtigt, den Kaufpreis zu mindern oder bei Vorliegen der gesetzlichen Voraussetzungen vom Vertrag zurückzutreten. Voraussetzung für jegliche Gewährleistungsrechte ist, dass Sie alle nach § 377 HGB geschuldeten Untersuchungs- und Rügeobliegenheiten ordnungsgemäß erfüllen.
(3) Die von Ihnen mitgeteilten Fehler werden innerhalb einer hierfür angemessenen Frist behoben. Sollte die Fehlerbehebung unmöglich sein, werden wir Ihnen eine Ausweichmöglichkeit anbieten.
(4) Die Gewährleistung ist für Mängel ausgeschlossen, die nach Übergabe an Sie wegen unsachgemäßer oder nachlässiger Behandlung Ihrerseits bzw. seitens Ihrer Vertreter/Erfüllungsgehilfen oder wegen Missachtung von unseren Hinweisen oder durch besondere äußere Umstände, die außerhalb unseres Einflussbereichs liegen, verursacht worden sind.
(5) Sofern Sie oder ein Dritter nicht mit uns abgestimmte Änderungen an Programmen oder Software oder Systemen vornehmen, so ist für diese und die daraus resultierende Folgen die Gewährleistung ausgeschlossen.

§ 6 Haftung und Verjährung

(1) Wir haften für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit uneingeschränkt, für leichte Fahrlässigkeit jedoch nur bei der Verletzung vertragswesentlicher Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglichen. Die Haftung bei Verletzung einer solchen vertragswesentlichen Pflicht ist auf den vertragstypischen Schaden begrenzt, mit dessen Entstehen wir bei Vertragsabschluss aufgrund der zu diesem Zeitpunkt bekannten Umständen rechnen mussten.
(2) Für den Verlust von Daten haften wir nach Maßgabe der vorstehenden Absätze nur dann, wenn ein solcher Verlust durch angemessene Datensicherungsmaßnahmen Ihrerseits nicht vermeidbar gewesen wäre.
(3) Wir haften nach gesetzlichen Bestimmungen für Schäden an Leben, Körper und Gesundheit, die auf eine schuldhafte Verletzung der Pflichten unsererseits beruhen, ebenso für Schäden, die auf Produkthaftungsgesetz basieren.
(4) Alle Ansprüche gegen uns verjähren innerhalb eines Jahres ab Erhalt der Ware, sofern die Ansprüche nicht auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung beruhen.
(5) Soweit unsere Haftung ausgeschlossen wird, gilt dies ebenfalls für unsere Mitarbeiter, unsere Vertreter, Erfüllungsgehilfen und sonstige Dienstleister

§ 7 Erfüllungsort und Gerichtsstand

Erfüllungsort und Gerichtsstand für alle Streitigkeiten ist der Sitz der Gesellschaft. Wir sind daneben berechtigt, auch am allgemeinen Gerichtsstand von Ihnen zu klagen.

§ 8 Schlussbestimmungen

(1) Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN- Kaufrechts.
(2) Änderungen oder Ergänzungen dieser Geschäftsbedingungen bedürfen der Schriftform.
(3) Sollten einzelne Bestimmungen dieser Bedingungen unwirksam sein oder werden und/oder den gesetzlichen Regelungen widersprechen, so wird hierdurch die Wirksamkeit der Bedingungen im Übrigen nicht berührt. Die unwirksame

Bestimmung wird von den Vertragsparteien einvernehmlich durch eine solche Bestimmung ersetzt, welche dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Bestimmung in rechtswirksamer Weise am nächsten kommt. Die vorstehende Regelung gilt entsprechend bei Regelungslücken.

Stand 01.05.2021